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Pflegekassenzugelassener Betreuungsdienst

  • Betreuungs-und Entlastungsleistungen nach §45b

    Als stundenweiser Betreuungsdienst können wir unseren zu pflegenden Kunden über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b folgende Dienstleistungen anbieten 

    •     Betreuung ab einer Stunde aufwärts
    •     hauswirtschaftliche Hilfe und Unterstützung
    •     sowie Begleitung außer Haus 
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  • Pflegesachleistungen nach §36

    Unser Angebot umfasst als zugelassener Betreuungsdienst die Abrechung über die Pflegesachleistungen 

    nach §36 SGB XI 

    Hierbei biten wir eine Versorgung der 

    • Grundpflege
    • hauswirtschaftliche Betreuung
    • häusliche Betreuung ab einer Stunde täglich an.

    Denn wir haben noch Zeit für unsere Kunden

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  • Verhinderungspflege nach §39

    Pflegepersonen haben das Recht für eine Auszeit. Über die stundenweise Verhinderungspflege nach §39 ist dies in der Häuslichkeit des Kunden möglich. Hierbei handelt es über ein antragswürdiges Jahresbudget von 2418€.


    Wir beraten Sie gerne

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  • Beratungsbesuche nach §37.3

    Pflegepersonen haben die Pflicht einen Beratungsbesuch nach 3 oder 6 Monaten nachzuweisen. 

    Auch hierbei können wir Ihnen helfen.

    Unsere Pflegefachkräfte beraten Sie gerne.

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